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PPWR-konform verpacken mit madika

 

Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR. Wenn Sie Ihre Verpackung bei madika bestellen, sind Sie in Sachen Material bereits gut aufgestellt – auf dieser Seite erfahren Sie, was das für Sie als Marke oder Shop-Betreiber:in konkret bedeutet und wie Sie an Ihren Nachweis kommen.

PPWR-konform verpacken bei madika

PPWR - Betrifft mich das überhaupt?

 

Kurz gesagt: Ja, wenn Sie Ihre Produkte unter eigener Marke verkaufen. Dann gelten Sie im Sinne der PPWR in der Regel als „Erzeuger" – also als das Unternehmen, das die Verpackung erstmals in Verkehr bringt. Das bedeutet: Sie sind grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, eine eigene Konformitätserklärung für Ihre verpackten Produkte zu führen.

Klingt nach viel Aufwand – ist es aber nicht, wenn Sie bei madika bestellen: Wir liefern Ihnen die notwendigen Materialangaben, damit Sie diese Pflicht ohne großen Aufwand erfüllen können.

Allgemeine Erklärung zur Konformität nach PPWR downloaden

 

Für die meisten Standardverpackungen aus unserem Konfigurator reicht unsere allgemeine PPWR-Konformitätserklärung als Grundlage für Ihre eigene Dokumentation. Sie können sie hier direkt herunterladen:

Haben Sie eine Verpackung mit Sonderkomponenten bestellt (z. B. Magnetverschluss, Folienkaschierung) oder benötigen Sie einen Nachweis zu einer konkreten Bestellung? Dann melden Sie sich einfach bei uns – wir stellen Ihnen den passenden Nachweis aus.

 

Nachweis zum Download

Das übernehmen wir für Sie

 
  • Schwermetallarm: Alle Materialien – Karton, Druckfarben, Lacke, Klebstoffe – liegen unterhalb des gesetzlichen Grenzwerts für Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom(VI).
  • PFAS-frei: In der eigenen Fertigung kommen zu keinem Zeitpunkt gezielt PFAS zum Einsatz; für zugekaufte Materialien liegen entsprechende Herstellerbestätigungen vor.
  • REACH-konform: Keine besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) oberhalb der Meldeschwelle.
  • Recyclingfähig: Unsere Standard-Kartonverpackungen sind monomateriell und ohne Kunststoffbeschichtung – damit gut recycelbar und PPWR-konform eingestuft.
  • Ausnahme: Verpackungen mit Magnetverschluss, Folienkaschierung oder anderen Sonderkomponenten werden separat betrachtet – dazu unten mehr.

Häufige Fragen zu PPWR von madika-Kunden

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